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Allgemeine Geschäftsbedingungen - GFUNDEN.AT

1.Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) regeln die Nutzung der Plattform GFUNDEN.AT (im Folgenden “Plattform”) und die damit verbundenen Leistungen.

1.2 Die AGB gelten für alle Nutzer der Plattform, einschließlich Unternehmen und Privatpersonen.

1.3 GFUNDEN.AT (CREW8 Werbeagentur OG) stellt ihre Services ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung. Diese Bestimmungen sind bindend für sämtliche rechtlichen Interaktionen zwischen GFUNDEN.AT und dem Kunden, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.4 Der Kunde wird über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und diese gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Schweigen als Zustimmung gilt.

1.5 Eventuelle Bedingungen des Kunden werden, selbst wenn bekannt, nicht akzeptiert, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Die Agentur lehnt die Geschäftsbedingungen des Kunden klar ab, und es ist nicht notwendig, diesbezüglich einen weiteren Widerspruch seitens der Agentur zu erklären.

1.6 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Regelungen und die damit geschlossenen Verträge unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am besten entspricht

1.7 Die CREW8 Werbeagentur (GFUNDEN.AT) behält sich das Recht vor die AGBs laufend anzupassen.

1.8 Die Agentur hat das Recht, in sämtlichen Werbemitteln und -aktionen, ohne jegliche Entgeltansprüche seitens des Kunden auf sich selbst und möglicherweise auf den Urheber hinzuweisen.

1.9 GFUNDEN.AT ist ein Service der CREW8 Werbeagentur OG mit Sitz in Österreich.

1.10 GFUNDEN.AT behält sich das Recht vor, sofern nicht schriftlich widerrufen wird, auf ihren eigenen Werbemitteln, insbesondere auf der eigenen Webseite, auf die bestehende oder vergangene Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
Dies kann durch die Nennung des Kunden-Namens und Firmenlogos erfolgen.

2. Registrierung und Nutzerkonto: 

2.1 Um GFUNDEN.AT nutzen zu können ist eine Registrierung für das inserierende Unternehmen notwendig.

2.2 Der Nutzer/Inserent ist verpflichtet, bei der Registrierung die richtigen Informationsdaten / Rechnungsdaten einzugeben.

2.3 Das Nutzerkonto ist für jedes Unternehmen / jeden Inserent als „persönliches Konto“ gekennzeichnet und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.4 Der Nutzer (Unternehmen/Inserent) verpflichtet sich, keine pornografischen, obszönen oder sexuell expliziten Inhalte/Wörter auf der Plattform GFUNDEN.AT hochzuladen oder zu teilen.
Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann zur sofortigen Sperrung des Kontos führen, und die Plattform behält sich das Recht vor, sofort rechtliche Schritte einzuleiten.

2.5 Der Unternehmer/Inserent erklärt und sichert zu, dass er das uneingeschränkte Eigentumsrecht an sämtlichem Bildmaterial besitzt, das er auf der Plattform hochlädt oder teilt. Jegliche Verwendung von Bildmaterial, das gegen das Eigentumsrecht Dritter verstößt, ist untersagt. Die Plattform ist berechtigt, Inhalte, bei denen der Verdacht auf eine Verletzung von Eigentumsrechten besteht, ohne Vorankündigung zu entfernen. Der Unternehmer/Inserent haftet für jegliche Ansprüche Dritter in Bezug auf das hochgeladene Bildmaterial.

2.6 Die Nutzer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Informationen in ihrem Nutzerkonto stets aktuell und korrekt sind. Die Plattform behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung Änderungen am Nutzerkonto vorzunehmen, darunter die Aktualisierung von Profilinformationen und Kontoeinstellungen. Der Nutzer wird über wesentliche Änderungen informiert, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder die Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die Nutzung der Plattform haben. Die Nutzer sind dazu angehalten, regelmäßig ihre Kontoeinstellungen zu überprüfen und Unregelmäßigkeiten unverzüglich der Plattform zu melden. Die Plattform behält sich außerdem das Recht vor, Konten zu sperren oder zu schließen, wenn Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen festgestellt werden oder aus anderen rechtlichen Gründen.

2.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke verarbeitet werden.

Dies schließt die Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (sowohl in Papier- als auch elektronischer Form) ein, sowie den Hinweis auf bestehende oder frühere Geschäftsbeziehungen des Kunden (Referenzhinweis). Die automatisierte Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der genannten Daten erfolgt im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen.

Der Kunde stimmt zu, dass elektronische Post zu Werbezwecken ihm bis auf Widerruf zugesendet werden kann. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich durch eine Mitteilung per E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angegebenen Kontaktdaten widerrufen werden.

3. Social Media-Aufträge 

3.1 Vor der Annahme eines Auftrags weist die GFUNDEN.AT den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von “Social-Media-Kanälen” (z. B. Instagram, LinkedIn, Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) gemäß ihren Nutzungsbedingungen das Recht haben, Werbeanzeigen und -auftritte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht dazu verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher ein nicht vorhersehbares Risiko seitens GFUNDEN.AT, dass Werbeanzeigen und -auftritte ohne erkennbaren Grund entfernt werden können.

Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird den Anbietern zwar die Möglichkeit zur Gegendarstellung eingeräumt, jedoch führt selbst dies dazu, dass die betreffenden Inhalte unverzüglich entfernt werden. Die Wiederherstellung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustands kann in solchen Fällen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Das Unternehmen GUNDEN.AT arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, und berücksichtigt diese bei der Annahme von Kundenanfragen. Mit der Beauftragung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten im Rahmen eines möglichen Vertragsverhältnisses beeinflussen können.

Die CREW8 Werbeagentur OG (GFUNDEN.AT) beabsichtigt, den Kunden-Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der “Social-Media-Kanäle” einzuhalten. Aufgrund der aktuell geltenden Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit für Nutzer, Rechtsverletzungen zu behaupten und somit die Entfernung von Inhalten zu veranlassen, kann GFUNDEN.AT jedoch nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit verfügbar ist.

 

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Datum des Kaufs des Inserates.

4.1.1 Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit bei den Zusatzleistungen. (Social Media etc.).
Diese Einmalleistungen werden einmal vergütet und geleistet.

4.2 Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, der von beiden Parteien schriftlich zu bestätigen ist.

5. Konzept- und Ideenschutz

5.1 Werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und daher nicht unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fallen, sind integraler Bestandteil des Konzepts. Diese Ideen, auch wenn sie keine ausreichende kreative Höhe haben, markieren den Ursprung und Ausgangspunkt sämtlicher späteren kreativen Schöpfungen und dienen als Grundlage für die daraus entstehende Vermarktungsstrategie. Geschützt sind insbesondere diejenigen Elemente des Konzepts, die als einzigartig gelten und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung verleihen. Hierzu zählen Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel usw., selbst wenn sie die für den Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.

5.2 Es ist dem potenziellen Kunden untersagt, die im Rahmen des Konzepts von der Agentur präsentierten kreativen Werbeideen wirtschaftlich zu verwerten, zu verwerten lassen oder zu nutzen, außerhalb des Rahmens eines später abzuschließenden Hauptvertrages.

5.3 Der potenzielle Kunde darf die sprachlichen und grafischen Teile des Konzepts, die die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, nicht ohne Zustimmung der Agentur nutzen oder bearbeiten. Diese Teile des Konzepts unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, wodurch dem Kunden bereits aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen die Nutzung und Bearbeitung untersagt ist.

5.4 Innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation muss der potenzielle Kunde der Agentur per E-Mail mit Vorlage von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, mitteilen, falls er der Ansicht ist, dass ihm von der Agentur präsentierte Ideen bereits vor der Präsentation bekannt waren.

5.5 Falls nicht anders angegeben, wird davon ausgegangen, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine neuartige Idee präsentiert hat. Wenn der Kunde die Idee verwendet, wird angenommen, dass die Agentur dabei verdienstlich beteiligt war.

5.6 Falls nicht anders festgestellt, wird davon ausgegangen, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine neuartige Idee präsentiert hat. Bei Verwendung der Idee durch den Kunden wird angenommen, dass die Agentur dabei einen Beitrag geleistet hat.

5.7 Sofern der potenzielle Kunde die Agentur vor Abschluss des Hauptvertrages bereits eingeladen hat, ein Konzept zu erstellen, und die Agentur dieser Einladung nachkommt, gilt die folgende Regelung:

5.8 Durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer kann sich der potenzielle Kunde von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

6. Dienstleistungen von GFUNDEN.AT: 

6.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig der Agentur zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur über alle Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, selbst wenn diese erst während der Auftragsdurchführung bekannt werden. Etwaige Kosten, die durch die Notwendigkeit entstehen, Arbeiten aufgrund ungenauer, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden seitens der Agentur zu wiederholen oder zu verzögern, sind vom Kunden zu tragen.

6.2 GFUNDEN.AT ermöglicht Inserenten/Unternehmen die Erstellung eines Firmeneintrags im System, den sie mit verschiedenen Paketen promoten können. Nach dem Kauf eines Firmeneintrags erfolgt eine Verifizierung. Jeder Firmeneintrag bleibt 365 Tage gültig und kann während dieser Zeit nach Belieben bearbeitet, verändert, gelöscht oder promotet werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass GFUNDEN.AT keine Haftung für die Inhalte der Firmeneinträge übernimmt. Ebenso übernimmt GFUNDEN.AT aufgrund der Vielzahl an Promoted Einträgen keine Garantie dafür, dass ein Eintrag immer an erster Stelle gelistet wird. Das System von GFUNDEN.AT ist so programmiert, dass promoted und feature-Inserate weiter oben in der Liste erscheinen und somit leichter gefunden werden können.

Für weitere Details zu den einzelnen Paketen verweisen wir auf die Paket-Details auf unserer Homepage im Shop.

6.3 Die vom Kunden zu prüfenden Leistungen der Agentur, darunter Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, sollten innerhalb von drei Werktagen ab ihrem Eingang beim Kunden überprüft und freigegeben werden. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Freigabe gelten die Leistungen als vom Kunden genehmigt.

6.4 Nachdem eine Zusatzleistung/Dienstleistung gebucht wurde, erfolgt die Bearbeitung und Umsetzung durch ein Teammitglied von GFUNDEN.AT. Bei Bestellungen wie Social Media Posts oder Grafikerstunden wird der zuständige Mitarbeiter im Team sich nach dem Zahlungseingang so schnell wie möglich melden.

Alle Zusatzpakete im Bereich Promotion treten ab dem Zahlungseingang in Kraft, was automatisch im System festgelegt ist.

6.5 Der Kunde hat die Pflicht, die für die Umsetzung des Auftrags bereitgestellten Unterlagen (wie Fotos, Logos usw.) auf mögliche Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen (Rechteclearing). Der Kunde garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den beabsichtigten Zweck verwendet werden können. Im Falle einer Verletzung solcher Rechte durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen haftet die Agentur nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht gegenüber dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur schadlos zu halten, wenn diese von Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Agentur bei der Abwehr möglicher Ansprüche Dritter zu unterstützen.

6.6 Die Inseraten-Pakete Standard, Premium und Essentials beinhalten jeweils ein Inserat in unserer GFUNDEN.AT Zeitung. Es liegt in der Verantwortung des Inserenten, die entsprechenden Daten selbstständig in unser Upload-Center hochzuladen. Falls der Inserent kein eigenes Inserat besitzt, besteht die Möglichkeit, dass die Grafiker der CREW8 Werbeagentur nach unseren Dienstleistungen unterstützend tätig werden, wofür zusätzliche Vergütungen anfallen.

Der Inserent erhält eine Benachrichtigung, wenn der Zeitpunkt für den Datenupload des Inserats gekommen ist. Vor der Auftragserteilung für den Druck erhalten die Inserenten einen Auszug zur Überprüfung. Es ist zu beachten, dass keine Anfragen bezüglich anderer Positionen berücksichtigt werden können.

Die Platzierung der Inserate erfolgt nach zufälliger Auswahl, wohingegen das Titelbild für GFUNDEN.AT reserviert ist. Dieser Katalog wird 1-mal im Jahr an Haushalte in Bezirk Perg und Freistadt ausgesendet. Die genaue Anzahl der direkt an die Inserenten versandten Haushalte wird separat mitgeteilt. Die genauen Versandtermine werden den Inserenten rechtzeitig mitgeteilt.

6.7 Die Leistungen, die erbracht werden sollen, sind in der Leistungsbeschreibung des Agenturvertrags oder einer eventuellen Auftragsbestätigung der Agentur sowie im gegebenenfalls vorliegenden Angebot. Veränderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Bei der Erfüllung des Auftrags hat die Agentur innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Grenzen Gestaltungsfreiheit.

7.7 Um den Katalog zu erstellen, ist eine Mindestanzahl von 30 Unternehmen erforderlich. Sollte diese Anforderung nicht erfüllt werden, kann der Katalog nicht versendet werden. Die Inserate werden jedoch aufbewahrt und gespeichert, bis die Mindestanzahl erreicht ist und der Katalog erstellt werden kann. Auf diese Weise gehen für die Kunden keine Leistungen verloren.

7.8 Zusatzpakete sind nur dann wirksam,  wenn auch ein Hauptpaket gekauft wurde. Unter einem Haupt-Paket verstehen wir ein Eintrags-Paket. 
Zusatzpakete sind derzeit:

  • Zeitungspaket (A4/A5) – Zusatzpaket
  • Social Media Beitrag – Zusatzpaket

Alle anderen Pakete können einzeln erworben werden.

7. Beauftragung Dritter
Die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Rahmen von Fremdleistungen erfolgt entweder unter eigenem Namen oder im Auftrag des Kunden. Die Agentur wird sorgfältig sicherstellen, dass der externe Dienstleister sorgfältig ausgewählt wird und die erforderliche fachliche Qualifikation besitzt.

7.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen eigenständig zu erbringen, qualifizierte Dritte als Hilfskräfte zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen heranzuziehen und/oder solche Leistungen durch externe Dienstleistungen zu ersetzen

7.3 Der Kunde übernimmt Verantwortung für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen. Diese Regelung gilt insbesondere auch im Fall einer fristlosen Kündigung des Agenturvertrages aus berechtigtem Grund.

7.4 Wenn die Agentur externe Dienstleistungen, die erforderlich oder vertraglich vereinbart sind, in Anspruch nimmt, werden die jeweiligen Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfen der Agentur betrachtet.

7.5 GFUNDEN.AT behält sich das Recht vor, externe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistungen müssen von CREW8 überwacht und den Qualitätsstandards von CREW8 entsprechen. Eine Auslagerung erfolgt nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei unzureichenden eigenen Ressourcen.

8. Verantwortlichkeiten der Nutzer
8.1 Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm

bereitgestellten Informationen.

8.2 Der Nutzer verpflichtet sich, keine falschen Angaben zu machen oder Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter.

9. Einzuhaltende Termine / Terminverlust

9.1 Sollte die Bereitstellung bzw. Erbringung von Leistungen durch die Agentur aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (wie beispielsweise höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die trotz angemessener Anstrengungen nicht abwendbar sind), verzögert werden, ruhen die Verpflichtungen zur Leistungserbringung für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen für die Leistungserbringung verlängern sich entsprechend. Falls solche Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, behalten sich der Kunde und die Agentur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 Wenn die Agentur ihre Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag nur möglich, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Nachbesserung gesetzt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.3 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind angegebene Liefer- oder Leistungsfristen lediglich als unverbindliche Annäherungen zu verstehen. Fest verbindliche Termine müssen schriftlich vereinbart und von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

9.4 GFUNDEN.AT bietet als Teil des Pakets die Dienstleistung an, Kataloge direkt an Haushalte zu versenden, die A4/A5-Seiten mit allen Anzeigen aus den Standard-, Premium- und Ultimate-Paketen enthalten. GFUNDEN.AT informiert die Inserenten/Kunden per E-Mail über den genauen Einreichschluss für ihre Anzeigen. Diese Maßnahme ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Anzeigen rechtzeitig für die Gestaltung der Zeitung vorbereitet und gedruckt werden können.

Wenn die festgelegte Frist nicht eingehalten wird, erfolgt eine Erinnerung an den Inserenten. Sollte der Kunde/Inserent sein Inserat nach dieser Erinnerung nicht hochgeladen haben, wird darauf verzichtet, sein Inserat im Katalog aufzunehmen. Es erfolgt keine Integration seiner Anzeige in den Katalog.

10. Widerrufsrecht

10.1 Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

10.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns CREW8 Werbeagentur OG, Markt 35, 4363 Pabneukirchen, office@crew8.at, 07955 20388 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

10.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

11 Folgen des Widerrufs

11.1 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

11.2 Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11.3 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Rückzahlung ohne unnötige Verzögerung und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem wir die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags erhalten haben. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


12.Honorar

Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar gemäß den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen.

12.2 Das Honorar beinhaltet eine Liste der im Honorar enthaltenen Leistungen und ist exklusive aller gesetzlichen Steuern, Abgaben oder sonstiger Gebühren, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart.

12.3 Alle Zahlungen sind in EUR zu leisten, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

12.4 Das Honorar setzt sich aus dem Nettobetrag und der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer zusammen. Falls im Einzelfall keine spezifische Vereinbarung getroffen wurde, steht der Agentur für erbrachte Leistungen sowie die Übertragung von urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechten ein Honorar in angemessener Höhe zu, das dem marktüblichen Standard entspricht.

12.5 In Abwesenheit anderer schriftlicher Vereinbarungen entsteht der Anspruch auf das Honorar der Agentur für jede erbrachte Leistung unmittelbar nach deren Fertigstellung. Die Agentur behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu fordern, um ihre Ausgaben zu decken. Bei Projekten mit einem geschätzten (jährlichen) Budget von 5000 Euro oder mehr, sowie solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, behält sich die Agentur das Recht vor, Zwischenabrechnungen zu erstellen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

Zahlungsverzug

12.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5-15% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

12.7 Jegliche Mahn- und Inkassokosten, die durch einen Zahlungsverzug des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Änderungen am Honorar

12.8 Wir behalten uns das Recht vor, das Honorar für zukünftige Leistungen nach eigenem Ermessen zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Kunde im Voraus informiert.

12.9 Sämtliche Dienstleistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, werden separat vergütet. Alle anfallenden Bargeldauslagen der Agentur sind vom Kunden zu erstatten.

12.10 Die Agentur hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt für sämtliche Leistungen, die aus jeglichem Grund vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden. Die Anrechnungsvorschrift gemäß § 1168 ABGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Zahlung des Entgelts erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungsrechte an bereits erbrachten Leistungen. Nicht umgesetzte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

12.11 Bei einer Erhöhung des Honorars hat der Kunde das Recht, innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Honoraranpassung, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

12.12 Die Kostenschätzungen der Agentur sind nicht bindend. Sollte sich abzeichnen, dass die realen Kosten die schriftlich aufgeführten um mehr als 12 % überschreiten, wird die Agentur den Kunden über die höheren Kosten in Kenntnis setzen. Der Kunde wird als informiert betrachtet, und die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und dabei gleichzeitig kostengünstigere Alternativen nennt. Bei einer Kostenüberschreitung bis zu 12 % bedarf es keiner separaten Mitteilung. Eine solche Kostenschätzungsüberschreitung wird vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt erachtet.

Eigentumsvorbehalt

12.13 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren/Dienstleistungen vor.

13.Datenschutz:

13.1 Die Plattform verwendet Cookies und andere Tracking-Technologien, um die Nutzung unserer Dienste zu verbessern und Ihnen eine personalisierte Benutzererfahrung zu bieten. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Gerät gespeichert werden und Informationen über Ihre Aktivitäten auf unserer Plattform speichern. Diese Technologien können Informationen wie Ihre Präferenzen, die besuchten Seiten und die Dauer Ihres Besuchs aufzeichnen.

Durch die Nutzung unserer Dienste stimmen Sie der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zu. Sie können die Verwendung von Cookies jedoch jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren. Beachten Sie dabei, dass dies möglicherweise die Funktionalität unserer Dienste beeinträchtigen kann.

Wir nutzen auch Analyse-Tools von Drittanbietern, um anonyme, aggregierte Informationen über die Nutzung unserer Plattform zu sammeln. Diese Informationen dienen dazu, unsere Dienste zu verbessern und relevante Inhalte bereitzustellen.

Für weitere Details zu unserer Cookie-Richtlinie und der Verwendung von Tracking-Technologien verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

14. Gebühren und Zahlungsbedingungen:

14.1 Die Nutzung der Funktionen als Inserent der Plattform erfordert die Zahlung von Gebühren.
Ohne der Zahlung werden die Leistungen auf GFUNDEN.AT nicht erbracht.

14.2 Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen für Unternehmergeschäfte fällig. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde im Falle eines Zahlungsverzugs, der GFUNDEN.AT die entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu erstatten, sofern diese zur angemessenen Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche notwendig sind. Hierzu gehören mindestens die Kosten für drei Mahnschreiben im üblichen Umfang, derzeit mindestens € 15,00 pro Mahnung, sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines beauftragten Rechtsanwalts.
Die Wahrnehmung weiterer Rechte und Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

14.3 Für alle weiteren Dienstleistungen / Sonderleistungen gelten die AGBs der CREW8 Werbeagentur:
https://www.crew8werbeagentur.at/unsere-agbs/

14.4 Es ist dem Kunden untersagt, eigene Forderungen mit Forderungen der Werbeagentur CREW8 oder GFUNDEN.AT zu verrechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von GFUNDEN.AT oder der CREW8 Werbeagentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

14.5 Das Honorar von GFUNDEN.AT oder der CREW8 Werbeagentur ist innerhalb von 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
Bis zur Zahlung bleibt die Ware Eigentum von der CREW8 Werbeagentur (GFUNDEN.AT).

14.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges kann die CREW8 Werbeagentur OG sofort alle mit dem Kunden abgeschlossene Verträge/Aufträge kündigen und stornieren.

15. Geistiges Eigentum:
15.1 Das geistige Eigentum von GFUNDEN.AT, einschließlich Marken, Logos und Inhalte, ist geschützt und darf ohne ausdrückliche Genehmigung nicht verwendet werden.

16. Gewährleistung

16.1 Im Falle berechtigter und fristgerechter Beanstandungen steht dem Kunden das Recht zu, von GFUNDEN.AT / CREW8 eine Verbesserung oder den Austausch der gelieferten Leistung zu verlangen. Die CREW8 / GFUNDEN.AT wird sich bemühen, die festgestellten Mängel in angemessener Zeit zu beheben. Der Kunde verpflichtet sich, der CREW8 alle erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbehebung zu ermöglichen. Sollte eine Verbesserung der Leistung für die CREW8 aufgrund von Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand nicht durchführbar sein, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Preisminderung. Im Falle einer erforderlichen Nachbesserung liegt es in der Verantwortung des Kunden, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten an die CREW8 zu übermitteln.

16.2 Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung der CREW8/ GFUNDEN.AT, schriftlich zu melden.
Verdeckte Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Andernfalls gilt die erbrachte Leistung als genehmigt. In einem solchen Fall sind sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, Schadensersatz und das Recht auf Rücktritt wegen Mängeln ausgeschlossen.

16.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Das Recht auf Rückgriff gegenüber der CREW8 nach § 933b Abs. 1 ABGB erlischt innerhalb eines Jahres nach Lieferung oder Leistung. Der Kunde darf keine Zahlungen zurückhalten, selbst wenn es Beanstandungen gibt. Die Anwendung der Vermutungsregelung gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

16.4 Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die erbrachte Leistung auf ihre rechtliche Angemessenheit zu prüfen. Die CREW8 ist lediglich dazu verpflichtet, eine grobe rechtliche Überprüfung vorzunehmen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer möglichen Warnpflicht gegenüber dem Kunden übernimmt die CREW8 keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

17. Nutzer-Veröffentlichte Daten: 

17.01 Nutzer sind allein für die Inhalte und Informationen verantwortlich, die sie auf der Plattform veröffentlichen.

17.02 GFUNDEN.AT behält sich das Recht vor, Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen, wenn sie gegen diese AGB verstoßen oder rechtliche Bedenken aufkommen.


19.Haftungsausschluss Allgemein & für Einträge/Inserenten:
19.1 GFUNDEN.AT übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen der auf der Plattform gelisteten Unternehmen/Inserate.

19.2 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden erlöschen automatisch nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden entdeckt wurde. In jedem Fall verjähren solche Ansprüche spätestens nach drei Jahren ab der Handlung, die den Schaden durch die Agentur verursacht hat. Es sei darauf hingewiesen, dass die Haftung von GFUNDEN.AT auf den Nettowert des ursprünglichen Auftrags begrenzt ist.

19.3 GFUNDEN.AT haftet nicht für Inhalte, die von Nutzern oder Dritten bereitgestellt werden.

19.4 GFUNDEN.AT und ihre Mitarbeiter sowie sonstige Erfüllungsgehilfen haften nicht für leichte Fahrlässigkeit in Bezug auf Sach- oder Vermögensschäden des Kunden. Dies umfasst direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Schäden aufgrund von Verzögerungen, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unzureichende Leistung. Der Geschädigte muss das Vorliegen grober Fahrlässigkeit nachweisen. Jegliche Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Auftragnehmer oder anderer Erfüllungsgehilfen von GFUNDEN.AT.

19.5 Der Nutzer erkennt an, dass die Plattform lediglich als Vermittlungsplattform dient und GFUNDEN.AT nicht für die Geschäftsbeziehung zwischen Nutzern und Unternehmen verantwortlich ist.

19.6 GFUNDEN.AT übernimmt keine Verantwortung für etwaige Ansprüche, die sich aus den erbrachten Leistungen, beispielsweise Werbemaßnahmen, gegen den Kunden richten. Dies gilt besonders dann, wenn die CREW8 Werbeagentur OG ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder diese für sie nicht erkennbar war, wobei auch leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist. Die Haftung der CREW8 erstreckt sich nicht auf Prozesskosten, Anwaltsgebühren des Kunden, Aufwendungen für Urteilsveröffentlichungen oder mögliche Schadenersatzansprüche oder Forderungen Dritter. Der Kunde verpflichtet sich durch die AGBs von GFUNDEN.AT, die CREW8 Werbeagentur in diesen Angelegenheiten schad- und klaglos zu halten.

20.Recht & Gerichtstandort und Erfüllung

20.1. Die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sämtliche daraus resultierenden gegenseitigen Rechte, Pflichten und Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen den materiellen Gesetzen Österreichs. Dabei werden Verweisungsnormen ausgeschlossen, ebenso wie das UN-Kaufrecht.

20.2. Der Ort der Vertragserfüllung ist der Hauptfirmensitz von GFUNDEN.AT (CREW8 Werbeagentur OG) . Im Falle des Versands geht die Verantwortung auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware an das von ihr ausgewählte Transportunternehmen übergeben hat.

20.3. Wenn in diesem Vertrag Bezeichnungen für natürliche Personen nur in männlicher Form genannt sind, beziehen sie sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.

20.4. Für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen GFUNDEN.AT und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz der CREW8 Werbeagentur OG festgelegt. Trotz dieser Vereinbarung behält sich die CREW8 das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

21. Auflösung seitens GFUNDEN.AT

GFUNDEN.AT behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

1) Die Durchführung der Leistung aufgrund von Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, unmöglich wird oder trotz einer gesetzten Frist von 14 Tagen weiterhin erheblich verzögert wird.

2) Der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und einer weiteren Frist von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, zum Beispiel durch die Nichtzahlung eines fälligen Betrags oder die Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten.

3) Gerechtfertigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Aufforderung der CREW8 Werbeagentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Erbringung der Leistung von GFUNDEN.AT eine geeignete Sicherheit gewährt.

Der Kunde hat ebenfalls das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung zu beenden. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn GFUNDEN.AT trotz schriftlicher Abmahnung und einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und der Vertragsverstoß nicht behoben wird.

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024

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